Um kaum ein Thema ranken sich so viele Mythen wie um die Bezahlung von Abgeordneten. Transpazenz ist ein hohes Gut und deswegen veröffentliche ich alle relevanten Informationen dazu.
Das Gehalt von Abgeordneten wird als „Diät“ bezeichnet. Diese Entschädigung beträgt derzeit 5.318,20 EUR (Stand 01.01.2023). Als Fraktionsvorsitzender erhalte ich eine sogenannte „Funktionszulage“, die 150 % der Abgeordnetenentschädigung beträgt. Mithin erhalte ich also 13.287,58 EUR. Diese Summe wird voll versteuert. Anders als in anderen Landtagen gibt es in der Bremischen Bürgerschaft keine steuerfreien Entschädigungen oder Pauschalen oder sonstige Vergünstigungen wie beispielsweise VBN-Monatskarten o.ä.
Als sogenannte „Mandatsträgerabgabe“ wird die finanzielle Unterstützung der Partei bezeichnet. Die Höhe ist von Partei zu Partei unterschiedlich. Die Abgeordneten von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN spenden 8,5 % ihrer Bruttodiät an den Grünen Landesverband. Hinzu kommt eine monatliche Pauschale für die Nutzung des Fraktionsbüros von 100 EUR.
Ich habe keine weiteren Tätigkeiten aus denen ich ein Gehalt beziehe. Für meine ehrenamtlichen Funktionen erhalte ich folgende Entschädigungen:
Bremer Fußball-Verband: monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 EUR.
Norddeutscher Fußball-Verband: monatliche pauschale Aufwandsentschädigung i.H.v. 70 Euro
Deutscher Fußball-Bund: Tagegeld von 300 – 600 Euro für Sitzungen der Konferenz der Verbandspräsidenten. In meiner Funktion als Vorsitzender der Kommission für Gesellschaftliche Verantwortung für Sitzungen 300 – 600 Euro Tagegeld sowie die selbe Summe noch einmal für die Vorbereitung der Sitzung.
Alle relevanten Informationen über die Vergütung von Mitgliedern der Bremischen Bürgerschaft sind im Bremischen Abgeordnetengesetz zu finden. Dieses wird u.a. auf der Internetseite der Bürgerschaft veröffentlicht: https://www.bremische- buergerschaft.de/index.php?id=340