Die Bremische Bürgerschaft wird in der bevorstehenden Plenarwoche über die Einführung einer Übergewinnsteuer diskutieren. Die Koalitionsfraktionen aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben dazu eine Aktuelle Stunde beantragt. „Die damit erzielten Einnahmen können zur Abfederung der Preissteigerungen und zur Finanzierung der staatlichen Entlastungspakte eingesetzt werden“, heißt es in dem Antrag der Fraktionen, der mit „Eine Frage der Gerechtigkeit“ überschrieben ist. Die Debatte dazu findet am Mittwoch statt. (…) Fecker (B90/DIE GRÜNEN): „Bereicherung auf Kosten aller darf so nicht weitergehen“ Der Fraktionsvorsitzende der Bremer Grünen, Björn Fecker, verdeutlichte, die Mineralölkonzerne nutzten die aktuelle Krise gewissenlos aus. „Die Ölmultis stopfen sich die Taschen voll, während die Verbraucher*innen und mittelständische Unternehmen unter den hohen Energiepreisen leiden. Diese exzessiven Gewinne sind durch nichts zu rechtfertigen. So hat sich zum Beispiel der Tankstellenpreis enorm vom Rohölpreis entkoppelt. Zugleich wird der Rabatt nicht weitergegeben. Eine Übergewinnsteuer kann darauf die richtige Antwort sein.“ Ebenso sollte auch das Kartellrecht verschärft werden. Wer seine Marktmacht für Extraprofite schamlos missbrauche, müsse künftig mit klaren Konsequenzen rechnen. Die Bereicherung auf Kosten aller anderen dürfe so nicht weitergehen, so Fecker. „Bedauerlich ist, dass die FDP in dieser Frage noch ihren Kompass sucht. Von einer Regierungspartei ist zu erwarten, dass sie Verantwortung für alle Menschen in unserem Land übernimmt. Wir müssen geringe und mittlere Einkommen in dieser Lage entlasten. Die Entlastungspakete müssen refinanziert werden. Was nicht geht ist, bei allem Nein zu sagen. Nach ihrem Tankrabatt-Flop steht die FDP besonders in der Verantwortung, übermäßige Profite für das Allgemeinwohl abzuschöpfen.“ Bereits in der letzten Woche hatte der Bremer Senat eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die darauf abzielt, kriegsbedingte und leistungslose Gewinne mit einer Übergewinnsteuer zu belegen. |