Weser-Kurier: Datenweitergabe soll bei häuslicher Gewalt leichter werden

Um Opfern von häuslicher Gewalt helfen zu können, bräuchte die Beratungsstelle „Neue Wege“ Informationen über die Betroffenen. Doch das verhindert der Datenschutz. Die Grünen präsentieren hierfür eine Lösung.

Natürlich gibt es in Bremen Hilfsangebote für Opfer von häuslicher Gewalt. Aber es gibt auch den Datenschutz. Und der verhindert derzeit, dass Opfer und Hilfe zuverlässig und schnell zueinanderfinden. Die Grünen wollen das ändern. Notwendig ist dafür die Änderung des Bremischen Polizeigesetzes. Zugleich wollen die Grünen es den Beamten leichter machen, einen Täter aus der Wohnung zu verweisen.

Wird die Polizei in einem Fall von häuslicher Gewalt zu Hilfe gerufen, geht es zunächst um den Schutz des Opfers in der akuten Situation. Im nächsten Schritt informieren die Polizisten das Opfer – in erster Linie Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden – dann aber auch über das Beratungsangebot durch eine Interventions- oder Fachstelle. Früher war diese Hilfe beim Amt für Soziale Dienste angesiedelt. Inzwischen hat die Behörde dieses Angebot auf die Beratungsstelle „Neue Wege – Wege aus der Beziehungsgewalt“ übertragen. Dort werden die Opfer beraten, die Gefährdungslage geklärt und darüber gesprochen, wie es weitergehen soll.

Aufsuchende Beratung

Aber nicht nur die Anlaufstelle hat sich geändert, sondern auch das Hilfsangebot selbst. Statt der üblichen Übergabe eines Merkblattes mit wichtigen Adressen und Telefonnummern durch die Polizei, soll nun auch aufsuchende Beratung stattfinden – nicht das Opfer muss sich an die Beratungsstelle wenden, sondern die Beratungsstelle sucht von sich aus den Kontakt zum Opfer.

Dies jedoch bereite datenschutzrechtlich Probleme, erklärt Björn Fecker, Fraktionssprecher der Grünen für Innen- und Sicherheitspolitik. Denn wie soll eine Beratungseinrichtung wie „Neue Wege“ erfahren, wer Opfer häuslicher Gewalt wurde? Da eine Weitergabe der Daten ohne Einwilligung der Opfer nicht erlaubt ist, hat die Polizei zuletzt noch vor Ort um deren schriftliche Einwilligungserklärung zur Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an die Interventionsstelle „Neue Wege“ gebeten.

Eine Vorgehensweise, die sich nicht bewährt habe, erläutert Fecker. In der aufgeheizten Situation unmittelbar nach der häuslichen Beziehungsgewalt seien die Opfer damit überfordert, der Polizei nun auch noch eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. Die Grünen beantragen deshalb, das Polizeigesetz um einen Absatz zu ergänzen, der eben diese Weitergabe von Daten durch die Polizei ermöglicht. „Die Beratungsstelle darf die Daten jeweils ausschließlich und einmalig dazu nutzen, dem Opfer unverzüglich Beratung zum Schutz vor häuslicher Gewalt anzubieten.“

Lehnt die Person die Beratung ab, habe die Beratungsstelle diese Daten sofort zu löschen, betont Fecker. Und dies dann auch der Polizei mitzuteilen. „Dann weiß die Polizei, dass diese Person nicht betreut wird und die Gefahr besteht, dass es hier wieder zu Gewalttaten kommt.“ Bestandteil der Gesetzesänderung ist außerdem, dass die Polizei künftig auch die Daten des Tatverdächtigen an die Beratungsstelle weitergeben darf.

Rechtssicherheit für die Polizei

Und noch einen Punkt wollen die Grünen ändern. Er betrifft die Frage, wann die Polizei einen Täter aus der Wohnung weisen darf. Das ist bislang nur zulässig, wenn aus Sicht der Polizei eine „gegenwärtige“ Gefahr für das Opfer besteht. In der Praxis führe dies für die Polizei aber zu erheblichen Begründungsproblemen, argumentieren die Grünen. Denn hat die Polizei die Lage erstmal beruhigt, ist die qua Gesetz für eine Wohnungsverweisung erforderliche besondere Gefahrenlage praktisch nicht mehr gegeben – egal, wie die Polizei vor Ort die Lage einschätzt.

Die Grünen wollen dies beheben, indem das Wort „gegenwärtige“ aus dem Bremischen Polizeigesetz gestrichen wird. „Dann genügt künftig für Wohnungsverweisung eine konkrete Gefahr, also eine Sachlage, bei der eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass für das Opfer in absehbarer Zeit erneut Gefahr besteht“, erklärt Björn Fecker. „Das schafft Rechtssicherheit für die Polizei und ist außerdem praxisnäher.“

Autor: Ralf Michel
Der Link zum Medienbericht des Weser-Kuriers.

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