Weser-Kurier: Nacktkontrollen in Bremen so behutsam wie möglich

In Bremens Polizei- und Justizvollzug werden sogenannte Nacktkontrollen durchgeführt. Deren Notwendigkeit sehen auch Grüne und SPD ein. Fordern dafür aber die Einhaltung ganz bestimmter Standards.

Wenn Männer oder Frauen ins Gefängnis eingeliefert oder in Polizeigewahrsam genommen werden, werden sie zuvor gründlich nach gefährlichen Gegenständen und Substanzen durchsucht. Dazu kann es erforderlich sein, dass sie sich nackt ausziehen müssen. Die Bürgerschaftsfraktionen der Bremer Grünen und der SPD wollen sicherstellen, dass die sogenannten Nacktkontrollen in Bremen so behutsam wie möglich durchgeführt werden. Und dass ihre Notwendigkeit im Einzelfall dokumentiert wird.

Ansatzpunkt für einen entsprechenden Antrag der beiden Fraktionen sind Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter beziehungsweise die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen. Seine Fraktion stelle die Kontrollen selbst nicht infrage, betont Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher der Grünen.

„Natürlich macht es Sinn, auch Körperöffnungen nach Dingen zu durchsuchen, mit denen die Betroffenen sich selbst oder andere gefährden könnten.“ Trotzdem stellten derartige Kontrollen nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre und damit in das menschenrechtlich zu gewährleistende Persönlichkeitsrecht dar.

Unabdingbare Standards

Eben deshalb habe die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter unabdingbare Standards ausgesprochen, die bei Nacktkontrollen eingehalten werden müssten, erklärt Fecker. So dürfe unter anderem die vollständige Entkleidung und die Inaugenscheinnahme des Schambereichs kein Automatismus sein. Vielmehr müssten die Dienstvorschriften hier einen Ermessensspielraum vorsehen.

Das Personal muss dafür sensibilisiert sein, dass stets eine Einzelfallentscheidung darüber zu treffen ist, ob die Nacktkontrolle unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist.“ Und wird eine solche Durchsuchung als notwendig erachtet, dann müssten die Gründe dafür nachvollziehbar dokumentiert werden.

Für eine schonende Vorgehensweise bei der Entkleidung gibt die Nationale Stelle sogar eine sehr konkrete Empfehlung– sie soll in zwei Phasen stattfinden. Die betroffene Person legt zunächst nur die Oberkörperbekleidung ab und darf diese wieder anziehen, bevor sie ihren Unterkörper entkleiden muss.

„Notwendigkeit sehen wir ein“

2016 besuchte die Länderkommission der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter die Frauenabteilung der Bremer Justizvollzugsanstalt und stellte dabei laut Fecker Missstände fest. „Und auch im Bremer Polizeigewahrsam werden die Standards der Nationalen Stelle bisher nicht eingehalten.“ Um dies zu ändern, wollen Grüne und SPD den Senat auffordern, die Empfehlungen der Nationalen Stelle im Bremer Polizei- und Justizvollzug in vollem Umfang umzusetzen, vor allem im Bereich der Durchsuchungen mit vollständiger Entkleidung. „Deren Notwendigkeit sehen wir ein“, so Fecker. „Aber nichts spricht dagegen, dabei behutsam vorzugehen und das Ganze zu dokumentieren.“

Der entsprechende Erlass sei schon in Arbeit, heißt es hierzu auf Anfrage des ­WESER-KURIER seitens der Innenbehörde. Anfang 2019 werde er vorliegen.

Autor: Ralf Michel
Der Link zum Medienbericht des Weser-Kuriers.

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