Rechtsextreme als ehrenamtlicher Vormund?

Die rechtsextreme ‚Identitäre Bewegung‘ (IB) hat ihre Mitglieder aufgerufen,
ehrenamtliche Vormundschaften von minderjährigen Flüchtlingen zu übernehmen.
Das Ziel: Die fremdenfeindlichen ExtremistInnen wollen die Vormundschaft missbrauchen
und die unbegleiteten Kinder sowie Jugendlichen zur Rückkehr in Krisengebiete
animieren. Das belegt ein Aufruf der IB Hamburg. Mit einer Kleinen Anfrage (s. PDF-
Anhang) hakt die Grünen-Fraktion nun nach, ob die Bremer Behörden auf der Hut sind.
„Wir wollen sichergestellt wissen, dass Rechtsextremisten in Bremen keine
Vormundschaften für minderjährige Flüchtlinge erlangen“, betont der innenpolitische
Sprecher Björn Fecker: „Der Aufruf der ‚Identitären Bewegung‘ zeigt die ganze
menschenverachtende Ideologie dieser fremdenfeindlichen Gruppierung. Hier wird allen
Ernstes dazu aufgerufen, Kinder zur Rückkehr in Kriegsgebiete zu verleiten. Das ist nicht
nur herzlos, sondern auch ein widerwärtiger Missbrauch der Vormundschaft. Das
Vorhaben belegt einmal mehr, dass die ‚Identitären‘ nicht auf der Grundlage unserer
Gesetze agieren. Geflüchtete Kinder und Jugendliche dürfen nicht in die Fänge dieser
Rechtsextremisten geraten. Deshalb wollen wir auch Auskünfte darüber, wie eine
Vormundschaft umgehend beendet werden kann, sollte sich der fremdenfeindliche
Hintergrund des Vormunds erst nachträglich herausstellen.“

Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rechtsextreme als ehrenamtlicher Vormund?

Die Identitäre Bewegung (IB) hat ihre Mitglieder dazu aufgerufen, Vormundschaften von
minderjährigen Geflüchteten zu übernehmen. Dem Aufruf der verfassungsfeindlichen
Gruppierung nach, soll damit „nicht länger Pseudohumanisten und Weltverbesserern das
Feld bei der Flüchtlingsvormundschaft“ überlassen werden. Die Vormundschaft solle auch
dazu genutzt werden, mit den Flüchtlingen über „vorhandene falsche Erwartungen an ihr
Gastland“ ebenso zu sprechen, wie „über eine Zusammenführung mit ihrer Familie in ihrer
Heimat“. Die IB verkennt dabei vollständig die eigentliche Aufgabe von Vormündern
gegenüber ihren Mündeln und stellt sich auch in dieser Frage somit außerhalb der Gesetze.

Auch wenn die IB weder personell noch inhaltlich in der Lage scheint, dieses Vorhaben in die
Realität umzusetzen, und dieser Aufruf eher einem Heischen nach Aufmerksamkeit gleicht
als einer konzertierten Aktion, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Mitglieder oder
Sympathisantinnen und Sympathisanten von dieser menschenverachtenden Ideologie
angespornt fühlen und in Einzelfällen ehrenamtliche Vormundschaften anstreben.

Wir fragen daher den Senat:

1. Über wie viele Mitglieder verfügt die Identitäre Bewegung Bremen derzeit und wie
schätzt der Senat ihren Mobilisierungsgrad ein?
2. Ist dem Senat der Aufruf der Identitären Bewegung Hamburg zur Übernahme von
Vormundschaften für minderjährige Flüchtlinge bekannt und wenn ja, wie bewertet
er diesen?
3. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Mitglieder der Identitären Bewegung Bremen
oder Mitglieder anderer fremdenfeindlicher Gruppierungen/Parteien ehrenamtliche
Vormundschaften für minderjährige Flüchtlinge angestrebt haben?
4. Wie stellt der Senat sicher, dass Mitglieder der Identitären Bewegung Bremen oder
anderer fremdenfeindlicher Gruppierungen/Parteien keine Vormundschaft für
minderjährige Flüchtlinge erlangen?
5. Welche Möglichkeiten bestehen, derartige Vormundschaften zu beenden, wenn der
rechtsextreme bzw. fremdenfeindliche Hintergrund des Vormunds erst nachträglich
erkannt wird?

 

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