Sportler dürfen lauter sein

Der Bundesrat hat am Freitag die Neuregelung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) beschlossen. Diese regelt, wie laut es auf einem Sportplatz zugehen darf.

In Bremen mussten auf mehreren Anlagen die Trainings- und Spielzeiten durch die Auflagen zuletzt stark eingeschränkt wurden. Nicht selten endeten die Auseinandersetzungen zwischen Vereinen und Nachbarn vor Gericht.

Die Sanierung und Modernisierung von Sportanlagen, wie etwa der Wechsel des Belags von Grand- zu Kunstrasenplätzen, hat nun keine nachteiligen Auswirkungen mehr. Der sogenannte Altanlagenbonus ist ab sofort rechtlich abgesichert. Mit der Anhebung der Lärmgrenze um fünf Dezibel für die Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen ist zudem ein längerer Betrieb möglich.

Björn Fecker, Präsident des Bremer Fußballverbandes, begrüßt die Neuregelung der Salvo. „Ich freue mich, dass es nun Rechtssicherheit gibt – der Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein für den Fußball.“ Viele Jahre hätten die Bremer Vereine unter der unklaren Rechtslage gelitten. „Dies hat nun ein Ende“, so Fecker. Die neue Regelung sei ein wichtiger Beitrag zur Absicherung des Breitensports in Bremen und Bremerhaven.

Autor: Jan Oppel

Der Link zum Medienbericht des Weser-Kuriers.

Artikel kommentieren