Medienberichte
Spontane Freiluftpartys bleiben legal
Es darf getanzt werden: Die Vertreter der Stadtbürgerschaft haben das Gesetz für nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys entfristet, diese dürfen also weiterhin legal stattfinden. Der Antrag ist durch. Das bisher auf ein Jahr begrenzte Gesetz zu spontanen Freiluftpartys ist entfristet worden. In Bremen ist es somit weiterhin möglich, legal nicht kommerzielle spontane Open-Air-Partys zu veranstalten. Mit …